Im Team des Gutachterbüro F3 bieten wir:

Verkehrswertermittlung
für z.B.: Verkauf, Kauf, Erbauseinandersetzung, Scheidung
Beleihungswertermittlung, Finanzamt, Betreuungsgericht
für z.B.: Finanzierungen Ihrer Immobilie
Miet- und Pachtwertermittlung
für z.B.: Mieterhöhungsbegehren, Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Bau- und Versicherungsschäden
für z.B.: Kauf, Neubau, Sanierung, Mietstreitigkeiten
Thermographie

für z.B.: Wärmebrückenerkennung, Ursache Feuchtigkeitsproblem
Nachbewertungen gem. BASEL II-III
für Banken und Großunternehmen, inklusive Verwaltungsablauf nach EU-
Anforderungen

Arbeitsablauf

Nachdem durch den Kunden der Auftrag unterschrieben und gefaxt wurde, wird direkt mit dem Kunden ein Besichtigungstermin vor Ort vereinbart.

Dieses erfolgt i.d. Regel innerhalb einer Woche. Bei dem Besichtigungstermin vor Ort wird von dem Sachverständigen nicht nur das Objekt, sondern auch das direkte Umfeld für die Zweitmarktbewertung in Augenschein genommen.

Nach dem Besichtigungstermin wird durch einen Sachverständigen das Gutachten erstellt, jeweils unter Verwendung der Daten vom Objekt, sowie der Besichtigungsergebnisse, der Abgleich mit Mietspiegeln, die Verwendung von Daten aus Datenbanken wie Maklerverbänden und IHK´s und Bankexpertisen, weiterhin erfolgt ein Abgleich mit Immobilienangeboten im Internet. Die Abfrage des Baulastenverzeichnisses sowie der Gutachterausschüsse ist absolute Voraussetzung.

Nach der Fertigstellung des schriftlichen Gutachtens, wird es von einem Kollegen, der nicht vor Ort gewesen ist, und keinen Kontakt zu dem Kunden hatte unter Verwendung der vorliegenden Unterlagen und Fotos (pro Objekt werden zwischen 60 und 100 Fotos erstellt (bei Einfamilienhäusern, bei größeren Objekten mehr) und der einschlägigen Fachlektüre geprüft. Ergibt sich bei der Prüfung eine Abweichung von mehr als 5% wird das Gutachten von einem Dritten Kollegen in Augenschein genommen.

Es ist hierdurch annähernd zu 99,99 % ausgeschlossen, dass der Gutachter der das Objekt besichtigt hat, die persönlichen Einflüsse beim Besichtigungstermin in den Verkehrswert einfließen läst.

Bei größeren Objekten z.B. Baumärkte oder ähnliches nehmen grundsätzlich mehrere Sachverständige den Besichtigungstermin war. Die Bewertung von Hotels oder allgemeinen Gastro Objekten erfolgt immer auch auf der Datengrundlage der DEHOGA (Deutscher Gaststätten und Hotelverband), der IHK´s und der Touristikverbände der jeweiligen Städte oder Gemeinden.
Für Sozialimmobilien (Alten und Pflegeheime) werden die Datensätze von großen Betreibern sowie den caritativen Einrichtungen zusätzlich verwendet.

Wir bieten nicht nur die deutschlandweite Immobilienbewertung an, sondern auch die Aus- und Weiterbildung für Sachverständige Immobilienbewerter stets mit praxisbezogener Ausbildung am realen Auftrag. Für unsere Auftraggeber nehmen wir regelmäßig an Weiterbildungen teil, die nicht nur den deutschen Ansprüchen genügen, sondern auch den EU-Richtlinien.

Ihr Team vom
Gutachterbüro F3
Christiane Effenberger