Gutachterbüro F3

» erstellte Gutachten

Die Wertermittlung erfolgt gem. § 194 BauGB und wird stets von einer weiteren fachlich qualifizierten Person (immer öffentl. bestellt u. vereidigt) auf methodische und sachliche Richtigkeit geprüft, somit ist für den Auftraggeber sichergestellt, dass die „relative Wahrheit“ des Gutachtens objektiv, frei und unabhängig ermittelt wurde. Jeder F3 Sachverständige verfügt mind. über das Zertifikat IHK, für die Bewertung von Bebauten und unbebauten Grundstücken und die Beleihungswertermittlung.

Das Auftragsvolumen umfasste bis heute, die Bewertung für:

Gerichtsgutachten:

Gutachten für die Privatwirtschaft: