Die Wertermittlung erfolgt gem. § 194 BauGB und wird stets von einer weiteren fachlich qualifizierten Person (z.B. öffentl. bestellt u. vereidigt bzw. zertifiziert) auf methodische und sachliche Richtigkeit geprüft, somit ist für den Auftraggeber sichergestellt, dass die „relative Wahrheit“ des Gutachtens objektiv, frei und unabhängig ermittelt wurde. Jeder F3 Sachverständige verfügt über die Personen-Zertifizierung gemäß DIN 17024:2012 und/oder öffentliche Bestellung, für die Bewertung von Bebauten und unbebauten Grundstücken und die Beleihungswertermittlung und/oder Bau- und Versicherungsschäden.

Das Auftragsvolumen umfasste bis heute, die Bewertung für:

Anstalten des öffentlichen Rechtes:

- Mietwertgutachten
- Verkehrswertermittlungen

Gerichtsgutachten:
  • Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung
  • Verkehrswertermittlung bei Erbauseinandersetzung
  • Verkehrswertermittlung für Vormundschaftsangelegenheiten
  • Mietwertgutachten für Vergleichswohnungen (§ 558 BGB)
    ortsübliche Vergleichsmiete
  • Pachtwertermittlung Windkraftanlagen
Gutachten für die Privatwirtschaft:
  • Feststellung der Wohnfläche gem. WoflV
  • Schimmelbelastung in Mietwohnungen
  • Sanierungsfehler bei Feuchtigkeit im Wohnhaus
  • Sanierungskonzepte zur Behebung von Feuchtigkeitsschäden
  • Ein-/Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen
  • Verkehrswertermittlung für zu errichtende Wohnparks (122 Einheiten)
  • Mehrfamilienhäuser mit und ohne gewerblichen Anteil
  • Fachkliniken (REHA)
  • Hotels und Freizeitanlagen
  • Objekte mit Zwangsvermerken
  • Teilungsvorbereitung für Mehrfamilienhäuser inkl. Antrag auf Abgeschlossenheit
  • Teilungsvorbereitung für Wohn- und Geschäftshäuser inkl. Antrag auf Abgeschlossenheit
  • Teilungsvorbereitung für Wohn- und Gewerbeobjekte inkl. Antrag auf Abgeschlossenheit
  • Wertermittlung vor und nach Sanierungsvorhaben
  • Verkehrswertermittlung im Erb- und Schenkungsfall (Finanzamt)
  • Scheidungsauseinandersetzungen (Ermittlung des Ausgleichsanspruches)
  • Gebäude für die öffentliche Nutzung
  • gewerbliche Produktionsstätten (z.B. Hochofenbau, Fertighausproduktion, Autoverwertung, Einzelhandelsimmobilien (food und non-food), Apotheken, Supermärkte, Baumärkte, Getränkeproduktion, Gärtnerei, Muschelfabrik, Chemieindustrie)
  • Freizeiteinrichtungen (z.B. Hotels, Gaststätten, Nachtclubs, Hafenanlage)
  • unbebaute Grundstücke mit und ohne Bebauungsvorhaben
  • Grundstücke mit Freilegung
  • Landwirtschaftliche Betriebe (Schweinezucht, Pferdezucht, Stutenmilchfarm, Gärtnerei)
  • Ponnyhöfe/Reitställe
  • Plausibilisierung von englischen Wertermittlungen für Londoner Objekte, und Schadensgutachten für die HUK Coburg
  • Objekte
    • mit Denkmalschutz
    • im Sanierungsgebiet
    • auf Erbpachtgrundstücken
    • mit Altenteil/Leibgeding
    • nach Höfeordnung
    • mit Lärmimmissionen
    • mit Geruchsimmissionen
    • mit Rauchimmissionen
    • organischer Schädlingsbefall
    • biologischer Schädlingsbefall
    • Bodenkontamination (ehem. Kasernengelände der UdSSR)
    • mit Baumängeln und Bauschäden / Instandhaltungsrückstau
  • Lasten und Beschränkungen
    • Wegerecht und Notwegerecht / Geh- Fahr- und Leitungsrecht
    • Brunnenrecht und Brunnenpflicht
    • immer währendes Vorkaufsrecht
    • Merkantiler Bergbauminderwert
    • Salzrecht/Schürfrecht
    • Fensterrecht
    • Werbeflächenrecht
    • Rechte aus Servitutenbüchern
    • Überbau
    • Fruchtrechte bei Obstbäumen
    • Reichsheimstätte
    • Wohnrecht und Leibgeding
    • Baulasten
    • Höfeordnung